Due Diligence (deutsch: gebührende, im Verkehr erforderliche Sorgfalt) bezeichnet in der Regel eine Risikoprüfung durch den Käufer vor dem Kauf einer Unternehmensbeteiligung. Während der Prüfung werden Stärken und Schwächen des Objekt analysiert, welche zur Wertfindung des betrachteten Objekts beitragen. Ziel der Due Diligence ist die Beseitigung von ungleichen Informationen zwischen Käufer und Verkäufer vor Durchführung einer Transaktion.
Der Käufer wird während der Prüfung von Anwälten, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachleuten unterstützt. Zur Vorbereitung einer Due Diligence Prüfung wird ein Datenraum eingerichtet. Eine Due Diligence kann entweder im Normalfall vom potentiellen Käufer (Buy Side Due Diligence) oderselten vom Verkäufer ausgehen (Vendor Due Diligence).
Wie oben erwähnt, veranlasst normalerweise der Käufer eines Unternehmens veranlasst die Buy Side Due Diligence. Er wählt die entsprechenden Fachleute aus, die für ihn die zu erwerbende Firma untersuchen. Das Untersuchungsergebnis fließt in den Kaufpreisvorschlag des Käufers bzw. in die von ihm geforderten Gewährleistungen ein.
Der Fokus der Buy Side Due Diligence unterscheidet sich aus Sicht der jeweiligen Käufer. Insbesondere ist zwischen strategischen Käufern, also Käufern, die in ihrer Industrie wachsen möchten bzw. gegebenenfalls auch in andere Industrien diversifizieren möchten, sowie Finanzinvestoren, die das Unternehmen aus Renditeerwägungen erwerben, zu unterscheiden. Der Unterschied ergibt sich vor allem aus den unterschiedlichen Anforderungen bei der Finanzierung der Transaktion. Während der Finanzinvestor den Erwerb in der Regel hochgradig fremdfinanziert, wird die Akquisition eines strategischen Investors meistens vorwiegend durch Eigenmittel finanziert.
Mit Vendor Due Diligence bezeichnet man eine vom Verkäufer durchgeführte Due Diligence. Hierbei wird ein externer Berater bzw. Wirtschaftsprüfer damit beauftragt, eine Due Diligence wie in einem Kaufprozess durchzuführen und die möglichen Schwachstellen aufzudecken. Dadurch besteht die Möglichkeit, diese vor einem Verkaufsprozess zu beseitigen.
Meistens wird eine Vendor Due Diligence jedoch nicht die Due Diligence des Käufers ersetzen können, da dieser in der Regel seinen eigenen neutralen Berater beauftragen wird, eine Prüfung der Unterlagen vorzunehmen.