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Unternehmensverkauf

Erfahrene Begleitung in jeder Phase Ihres Unternehmensverkaufs

M.A.C. - Qualität seit 1980

Dem Entschluss, eine Beteiligung oder ein Unternehmen zu veräußern, gehen umfangreiche betriebswirtschaftliche, aber auch sehr persönliche Erwägungen voraus.

Die Umsetzung einer solchen Entscheidung sollte dann jedoch professionell geschehen. Denn nur so kann der Unternehmensverkauf zum bestmöglichen Resultat führen.

Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen ein diskretes und effizientes Vorgehen garantieren. Seit unserer Gründung vor über 35 Jahren ist der Unternehmensverkauf Hauptbestandteil unseres Geschäftes.

Wir begleiten Sie während aller Transaktions-Phasen von der Strukturierung des Verkaufsprozesses bis zum erfolgreichen Abschluss. Sie werden es schnell merken: Einen professionellen Berater bei einem Unternehmensverkauf zu Rate zu ziehen, zahlt sich wortwörtlich für Sie aus.

Typische Projekte der M.A.C. im Bereich Unternehmensverkauf:

  • Lösung von Nachfolgeproblemen
  • Spin-Offs von Großkonzernen
  • Beteiligungsveräußerungen an strategische Partner
  • MBOs / MBIs
  • Beteiligungsveräußerung an einen private-equity-Partner zur Finanzierung




Im Rahmen unseres Verkaufsmandates übernehmen wir, falls gewünscht, folgende Leistungen:

  • Abklärung der Verkaufsstrategie
  • Ermittlung des Unternehmenswertes
  • Erstellung eines Verkaufsexposés und ergänzender Verkaufsunterlagen
  • Recherche potentieller Interessenten und geeigneter Beteiligungspartner
  • Diskrete Ansprache spezifischer Interessentengruppen in Abstimmung mit unserem Auftraggeber
  • Begleitung und Führung der Verhandlungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Auf Wunsch: Empfehlung geeigneter Anwalts- und Steuerberatungskanzleien


Sie wollen es genauer wissen? Dann verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Referenzen.

Übrigens: Auch Unternehmen, die echte wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, finden oft interessierte Käufer. Liegen geeignete Konzepte vor, können erste Sanierungsschritte vor dem Verkauf eingeleitet werden und erhöhen so die Attraktivität für potentielle Käufer.

VORGEHEN BEIM UNTERNEHMENSVERKAUF

Unternehmensverkauf


ANALYSE DER UNTERLAGEN

Bei einem Unternehmensverkauf unterstützt die M.A.C. aufbauend auf den erhaltenen Unterlagen (Zahlenmaterial) bei der Ermittlung des aktuellen Wertes des zum Verkauf stehenden Unternehmens. Dieser dient als Basis für die nachfolgenden Verhandlungen. Falls keine Planungsrechnungen vorhanden sind, hilft die M.A.C dem Auftraggeber gerne, solche zu erstellen.

Wesentliche Voraussetzung für einen Unternehmensverkauf ist die Erstellung einer Unternehmensbewertung. Gegenstand dabei ist die Feststellung des Wertes, zu dem das Unternehmen heute auf dem Markt einen Käufer finden könnte. Für viele Unternehmer ist erst der tatsächliche Unternehmenswert Grundlage für die Entscheidung über einen Unternehmensverkauf oder Akquisition einer Firma.

Abweichend von der früher ausschließlich angewandten Substanzwertmethode hat sich in den letzten Jahren sowohl in der Theorie als auch in der Praxis die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine Unternehmensbewertung dem Ertragswertprinzip respektive der Discounted Cash Flow Methode (=DCF) zu folgen hat. Ebenso wird auf Börsenmultiplen zurückgegriffen.

Substanzwert: Wie bereits erwähnt, spielt der Substanzwert heutzutage nur mehr eine untergeordnete Rolle in der Unternehmensbewertung. Er kann auch z.B. über die Höhe der Risikokomponente in einer Bewertung nach Fachgutachten indirekt in die Ertragswertmethoden einfließen. Bei der Ermittlung des Substanzwertes werden Gutachten von zuständigen Sachverständigen zugrunde gelegt, und die Summe der Aktiven kumuliert.

Multiples: In der Praxis werden im Zuge eines Unternehmensverkaufs häufig Vielfache des Ergebnisses vor Steuern (EBIT) und Abschreibungen, oder Cash Flow vor Steuern als Basis für Wertvorstellungen verwendet. Sogar Vielfache des Umsatzes (allerdings meist < 1) kommen in manchen Branchen zur Anwendung. Die Multiples beruhen meist auf der Branchenerfahrung der Beteiligten und tragen der individuellen Unternehmenssituation, durch die meist nur in Bandbreiten angebbaren Branchenwerte, Rechnung

Börsenbewertung: Bei Verfügbarkeit von Daten vergleichbarer börsennotierter Unternehmen kann auch die Börse als Wertindikator dienen. Basis ist das bereinigte ÖVFA-Ergebnis nach Steuern, auf welches ein vergleichbares KGV oder KCF angewendet wird. Vor dessen Anwendung müssen allerdings noch Abschläge getätigt werden, da bei einem für die Börse zu kleinen Unternehmen jedenfalls eine geringere Fungibilität (Austauschbarkeit) der Anteile gegeben ist und die Bilanzierungsvorschriften nicht dieselben sind. Diese Bewertung kann aber für die Übernahme durch ein börsennotiertes Unternehmen von Bedeutung sein, da vor einem solchen Gesellschaftshintergrund die Börse des übernehmenden Unternehmens die Akquisition nach Börsenkriterien bewertet.

In Abstimmung mit dem Auftraggeber und basierend auf den Erkenntnissen aus dem Business Plan entwickelt die M.A.C eine Beteiligungsstrategie im Rahmen des geplanten Unternehmensverkaufs. Geprüft werden die verschiedenen Finanzierungsinstrumente in Hinblick auf ihre Realisierbarkeit und Vorteilhaftigkeit für den Auftraggeber. Weiters werden gegebenenfalls Strategien zur Optimierung des Zustandes der Unternehmung sowie zur Erhöhung des erzielbaren Preises entwickelt.

Basierend auf den Planungsrechnungen sowie der Unternehmensbewertung werden die für die potentiellen Interessenten erforderlichen Informationsunterlagen entwickelt (Kurzprofil, ggf. Memorandum).


KONTAKTIERUNG DER KÄUFER

Auf Basis der definierten Strategie führt die M.A.C ein Research durch, im Rahmen dessen die potentiellen Investoren möglichst vollständig erfasst werden.

Die von der M.A.C identifizierten Investoren werden überprüft, selektiert und in einer long-list zusammengefasst. Gemeinsam mit dem Auftraggeber werden die von uns selektierten Kandidaten diskutiert und eine Prioritätenliste festgelegt, nach der unsere Ansprache erfolgt.

Anhand der Prioritätenliste erfolgt als erster Schritt eine anonyme Kontaktaufnahme. Für diese erste Ansprache wird der jeweilige Entscheidungsträger im Unternehmen lokalisiert, der eine Aussage über die möglicherweise vorhandene Bereitschaft zum Beteiligungserwerb treffen kann. Hierbei gilt es insbesondere, eine bereits latent vorhandene Bereitschaft zum Beteiligungserwerb herauszufinden bzw. diese herbeizuführen. Dies kann in aller Regel nur durch ein persönliches Gespräch mit dem entsprechenden Entscheidungsträger erreicht werden.

Um während des gesamten Prozesses eines Unternehmensverkaufs die Vertraulichkeit gewährleisten zu können, müssen alle potentiellen Investoren nach bekundetem Interesse im Zuge der ersten Kontaktaufnahme eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen, bevor sie weitere Informationen erhalten können.

Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung erhalten die Interessenten (wiederum anhand der erstellten Prioritätenliste) ein Kurzprofil bzw. nach Bedarf ein Informationsmemorandum. Dieses dient als Entscheidungsgrundlage, ob die Investoren das Projekt weiterverfolgen wollen oder nicht.

Alle Investoren, die nach Studium des Kurzprofils bzw. des Memorandums ein fortbestehendes Interesse bekunden werden aufgefordert, einen unverbindlichen Angebotspreis (= indikatives Angebot) zu nennen, sowie die Akquisitionsstrategie kurz aufzuzeigen.

Nach sorgfältiger Diskussion der Ergebnisse unserer Recherchen und auf Basis der erhaltenen Angebotspreise und dargelegten Akquisitionsstrategien, werden die Interessenten zu einer Managementpräsentation eingeladen, im Zuge derer auch der Business Plan übergeben wird und die ersten Rahmenbedingungen verhandelt werden. Die strategische Verhandlungsführung und -begleitung zählen ebenfalls zu unseren wesentlichen Leistungsinhalten.


VERHANDLUNG DES LOI

Nach Studium des Business Plan müssen die Interessenten einen LOI unterzeichnen, in dem sie ihr Interesse, eine Beteiligung an der Unternehmung zu erwerben, bekräftigen und einen verbindlichen EBIT-Multiplikator als Preisbasis nennen.


DURCHFÜHRUNG DER DUE DILIGENCE

Jeder Unternehmensverkauf ist gleichzeitig mit der Maßnahme einer Due Diligence-Prüfung (Risikoprüfung durch den Käufer) verbunden. Nach Bedarf organisiert die M.A.C die wirtschaftliche und rechtliche Due Diligence des Beteiligungsveräußerers.


VERTRAGSVERHANDLUNG UND -ABSCHLUSS

Die M.A.C unterstützt und berät den Auftraggeber bei der Führung der Verhandlungen, bis hin zur Leitung der Endverhandlungen.


Unsere Dienstleistungen

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M.A.C. Mergers & Acquisitions-Consulting GmbH

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